Allgemeine Hinweise


Die IT-Aus- und Fortbildung

Die Lehrgänge des IT-Fortbildungsprogramms werden im Auftrag des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg durch das Dezernat Schulung/Training (Schulungszentrum) des Brandenburgischen IT-Dienstleisters  organisiert und durchgeführt. Dem Programm liegen die vom Kooperationausschuss ADV Bund/Länder/Kommunaler Bereich (KoopA ADV) empfohlenen Rahmenrichtlinien für die Aus- und Fortbildung im Bereich Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung - IT-Aus- und Fortbildungsrichtlinien - vom 28. Februar 1991 zugrunde.

Die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer werden nach dem Erlass des Innenministeriums des Landes Brandenburg über Abfindungsbestimmungen bei Teilnahme an Lehrgängen (vom 23. Januar 1992) abgefunden.

Als Nachweis für eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme erhalten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Diese sollte als Kopie den Personalunterlagen beigefügt werden.

Ausführliche Hinweise und Angaben zu den Lehrgangsinhalten finden Sie in unserem gedruckten IT-Fortbildungsprogramm. Alternativ dazu können Sie das Fortbildungsprogramm auch online einsehen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:

+49 331 39-860
Sekretariat: Auskünfte allgemeiner Art zum Anmeldeverfahren, zu den Lehrgängen und zu den Teilnahmevoraussetzungen
+49 331 39-861
Frau Neumann: Auskünfte zur IuK-Ausbildung 
+49 331 39-862
Frau Hagemeister: Auskünfte zu den Lehrgängen
+49 331 39-859
Telefax

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Teilnahmevoraussetzungen

Für die meisten Lehrgänge werden bestimmte Kenntnisse vorausgesetzt. Zu diesem Zweck sind im IT- Fortbildungsprogramm unter "Teilnahmevoraussetzungen" weitere Lehrgänge aufgeführt, in denen diese Kenntnisse vermittelt werden.
Im Interesse aller Teilnehmer und für einen geordneten Lehrgangsablauf ist es wichtig, dass jeder Teilnehmer über die geforderten Vorkenntnisse verfügt.

Bei der Beurteilung, ob bei Ihnen vergleichbare Kenntnisse vorliegen, sind Ihnen die Mitarbeiter des Schulungszentrums auch telefonisch gern behilflich.

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Verhinderung

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen an einem geplanten Kurs nicht teilnehmen können, bitten wir Sie dringend darum, uns telefonisch rechtzeitig zu informieren.

Wurde der Lehrgangsplatz nicht mindestens sieben Kalendertage vor Kursbeginn storniert, dann entstehen die vollen Kurskosten.


Gebühren

Für die Teilnahme an den IT-Lehrgängen einschließlich der Lernunterlagen werden die im aktuellen Fortbildungsprogramm ausgewiesenen Gebühren erhoben. Für Teilnehmer, die nicht aus dem Landesdienst Brandenburg kommen, wird zusätzlich die Mehrwertsteuer fällig.

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Allgemeiner Ablauf der Lehrgänge

Die Lehrgangsdauer variiert zwischen 1 Tag und 5 Tagen (in Einzelfällen 10 Tage).

In der Regel beginnen die Lehrgänge täglich um 8.30 Uhr und enden nach 7 Unterrichtseinheiten um 15.15 Uhr.
Dabei sind jeweils eine Frühstückspause von 30 Minuten, eine Mittagspause von 45 Minuten und eine Kaffeepause von 15 Minuten vorgesehen.

Davon abweichende Lehrgangszeiten werden Ihnen in der Einladung mitgeteilt.


Anmeldung

Für die Lehrgangsanmeldung ist ein Anmeldeformular zu verwenden. Aus organisatorischen Gründen ist pro Vordruck lediglich die Anmeldung einer bzw. eines Beschäftigten zu einem Lehrgangsthema möglich. Lehrgangsanmeldungen sind über den entsprechenden Beauftragten für die Aus- und Fortbildung der jeweiligen Behörde auf dem Dienstweg an folgende Adresse zu schicken:

Brandenburgischer IT-Dienstleister
IT-Schulungszentrum
Postfach 60 10 52
14410 Potsdam


oder

Dortustraße 46
14467 Potsdam


Termin ist 6 Wochen vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs. Die Unterschrift des Bearbeiters auf dem Anmeldevordruck ist unbedingte Voraussetzung für die Bearbeitung und Zulassung zu einem Lehrgang.

Angehörige anderer Verwaltungen können an den Lehrgängen des IT-Fortbildungsprogramms im Rahmen freier Kapazitäten gegen Entgelt teilnehmen.

Weitere Einzelheiten über den Verlauf der Lehrgänge werden im Rahmen der Zulassung bekanntgegeben.

 

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Übernachtung

Übernachtungen bei mehrtägigen Lehrgängen sind durch die Teilnehmer bzw. Bearbeiter selbst zu organisieren. Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie in unter www.potsdam.de.


Bearbeiter/innen in Fortbildungsangelegenheiten

Die Bearbeiter in Fortbildungsangelegenheiten sind die Kontaktpartner in den einzelnen Behörden. Sie ermitteln in dieser Funktion den Fortbildungsbedarf und beraten die Mitarbeiter in Fortbildungsangelegenheiten.

Über diese Bearbeiter werden die Anmeldungen realisiert und sie entscheiden, welcher Mitarbeiter bei eventueller Überfüllung des jeweiligen Lehrganges das Vorrecht zur Teilnahme hat, indem er im Bedarfsfall den Anmeldungen eine Prioritätenliste beifügt. Für die interne Abstimmung mit den jeweiligen Leitern und für die Zustimmung des Personalrates sind ebenfalls diese Bearbeiter zuständig.

Für die Bearbeiter in Fortbildungsangelegenheiten besteht die Möglichkeit der telefonischen Absprachen mit den Mitarbeitern des Schulungszentrums (Telefon: +49 331 39-860). Wenn Sie nicht wissen, wer Ihr zuständiger Bearbeiter in Ihrer Behörde ist, können Sie sich ebenfalls unter dieser Telefonnummer an uns wenden.

Bitte füllen sie das Anmeldeformular so gewissenhaft wie möglich aus. Insbesondere das Feld für die Rechnung ("Verrechnung der Lehrgangskosten durch: ") ist für die Bearbeitung der Lehrgänge von großer Bedeutung und sollte deshalb unbedingt ausgefüllt werden.

Das Amtskennzeichen können Sie der Broschüre "Verzeichnis der obersten Landesbehörden und deren nachgeordneten Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg" entnehmen oder telefonisch bei uns erfragen.

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Raumordnung und Brandschutz

Gleich im Anschluss unter "Anlagen" finden Sie organisatorisch-rechtliche Regelungen zur Lehrgangsdurchführung. Beachten Sie unbedingt auch die Viruswarnung!
Zu Beginn eines Lehrganges werden wir Sie bitten, die Kenntnisnahme schriftlich zu bestätigen.

Anlagen

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