E-Government

Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts kennzeichnet zunehmend auch die Anforderungen an die öffentliche Verwaltung. Bedingt durch den technischen Fortschritt und die sich stetig verändernden Rahmenbedingungen hat E-Government eine bisher in der öffentlichen Verwaltung kaum bekannte Schnelllebigkeit verursacht. Dies erfordert eine neue Verwaltungskultur, die weniger auf die rechtsverbindliche Vorgabe detaillierter Einzelregelungen abstellt, sondern Leitfäden anbietet, welche die Umsetzung und Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemlagen befördern. Die Akteure im E-Government-Prozess müssen E-Government in ihrer täglichen Arbeit "leben" und kommunizieren, um das Land erfolgreich in die Zukunft zu führen. E-Government ist ein zentrales Zukunftsprojekt zum Auf- und Ausbau leistungsfähiger Strukturen in der staatlichen und kommunalen Verwaltung. Dabei hat die Bereitstellung internetfähiger Dienstleistungen der Landesverwaltung auch auf elektronischem Wege eine hohe Bedeutung.

Dies bedingt

  • eine Optimierung der Verwaltungsabläufe,
  • eine Verbesserung der Erreichbarkeit, der Auskunftsfähigkeit und der Transparenz auf Seiten der Verwaltung,
  • eine Beförderung einer konsequenten Kunden- und Dienstleistungsorientierung,
  • eine Entlastung der Mitarbeiter von Routinetätigkeiten und eine Erhöhung der Motivation,
  • eine Realisierung von erheblichen Modernisierungs- und Einsparpotenzialen."

(Auszug aus: Masterplan E-Government der Landesregierung Brandenburg, 1. Auflage Stand: 10.08.2004)

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Letzte Aktualisierung: 12.05.2009

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